VertreterInnenversammlung
zur Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl 2006
am 13. November 2005 sowie am 19. und 20. November 2005
in Magdeburg
Entwurf
G e s c
h ä f t s o r d n u n g
1. Die VertreterInnenversammlung
zur Aufstellung der Landesliste (im Folgenden VertreterInnenversammlung
genannt) wird durch das von ihr gewählte Arbeitspräsidium
geleitet.
2. Alle gewählten VertreterInnen haben Beschlussrecht, sofern
Statut, Satzung, Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung nichts
anderes bestimmen. Die VertreterInnenversammlung ist beschlussfähig,
wenn mehr als die Hälfte der gewählten VertreterInnen
anwesend sind.
3. Der Ablauf der VertreterInnenversammlung erfolgt entsprechend
der von der VertreterInnenversammlung beschlossenen Tagesordnung.
4. Die Wahl des Arbeitspräsidiums, der Mandatsprüfungskommission
und der Wahlkommission erfolgt quotiert in offener Abstimmung
und getrennt voneinander. Vorschläge können in jeweils
einer gemeinsamen Liste eingebracht werden.
5. Wählbar sind für das Arbeitspräsidium und die
Mandatsprüfungskommission alle gewählten VertreterInnen
der VertreterInnenversammlung. Das gilt ebenso für die Wahlkommission.
Darüber hinaus sind Mitglieder der Linkspartei.PDS Landesverband
Sachsen-Anhalt, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet und ihren
Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, als Wahlhelferinnen wählbar.
6. Anträge an die VertreterInnenversammlung dürfen nur
Themen behandeln, die direkt im Zusammenhang mit der Aufstellung
der Landesliste stehen bzw. die Regularien der VertreterInnenversammlung
betreffen. Sie sind jeweils bis zur Einleitung des Abstimmungsgegenstandes
möglich. Zur Begründung der Anträge erhalten zunächst
die AntragstellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt
5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und
ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt
2 Minuten. Die VertreterInnenversammlung kann mit einer absoluten
Mehrheit der Stimmen der anwesenden VertreterInnen eine Ausdehnung
der Antragsdebatte beschließen. Anträge können
nur von gewählten VertreterInnen gestellt werden.
7. Änderungsanträge zum Entwurf der Wahlordnung sind
grundsätzlich schriftlich einzureichen. In der Antragsdebatte
zur Wahlordnung erhält jeweils die/der Antragsteller/in sowie
ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort.
Die Redezeit beträgt jeweils maximal 2 Minuten. Nach Verabschiedung
der Wahlordnung ist eine Änderung nur noch durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit
der anwesenden VertreterInnen möglich.
8. Die Reihenfolge
der Vorstellungsreden der KandidatInnen regelt die Wahlordnung.
Selbiges gilt für das Verfahren zu Anfragen an die KandidatInnen,
die Beantwortung derselben und Erklärungen zu Kandidaturen.
9. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit
mündlich und außerhalb der Reihenfolge der KandidatInnenvorstellungen,
Anfragen, Antworten und Erklärungen zu Kandidaturen gestellt
werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e Redner/in
dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die Redezeit
beträgt für Antragsteller/in sowie Für- und Gegenredner/in
jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung können
Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt werden.
10. Beschlüsse werden durch die VertreterInnenversammlung
mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden VertreterInnen gefasst,
wenn kein anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt
wird und sofern Statut, Satzung, Landeswahlgesetz oder Landeswahlordnung
nichts anderes bestimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Stimmkarte.
11. Persönliche Erklärungen der VertreterInnen können
nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes bzw. des jeweiligen
Wahlgangs gegeben werden. Die Redezeit beträgt maximal 2
Minuten.
12. Die Sitzungen der VertreterInnenversammlung sind öffentlich.
Über die Durchführung geschlossener Sitzungen beschließt
die VertreterInnen-versammlung auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit
der Stimmen der anwesenden VertreterInnen.
13. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene
Wort.
14. Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten.
15. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher
Stimmenmehrheit der anwesenden VertreterInnen. Änderungen
der beschlossenen Geschäfts-ordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit
der Stimmen der anwesenden VertreterInnen möglich.
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