3.
Tagung des 9. Landesparteitages der
Linkspartei.PDS Landesverband Sachsen-Anhalt
am 12. November 2005 in Magdeburg
Geschäftsordnung
des 9. Landesparteitages
der Linkspartei.PDS Landesverband Sachsen-Anhalt
(Beschluss
der 1. Tagung des 9. Landesparteitages am 18. Juni 2005)
1. Der Landesparteitag wird durch das von ihm gewählte Arbeitspräsidium
geleitet.
2. Alle gewählten Delegierten haben Beschlussrecht, sofern
Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. Der Landesparteitag
ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten
Delegierten anwesend sind.
3. Der Ablauf des Landesparteitages erfolgt entsprechend der vom
Landesparteitag beschlossenen Tagesordnung.
4. Die Wahl des Arbeitspräsidiums und der Kommissionen erfolgt
quotiert in offener Abstimmung und getrennt voneinander. Vorschläge
können in jeweils einer gemeinsamen Liste eingebracht werden.
Wählbar sind alle gewählten Delegierten des Landesparteitages.
Der Landesparteitag kann zur Unterstützung der Wahlkommission
weitere WahlhelferInnen bestätigen, die nicht Delegierte
sind.
5. Wortmeldungen sind dem Arbeitspräsidium schriftlich einzureichen.
Das Arbeitspräsidium hat das Recht, Gästen des Landesparteitages
das Wort zu erteilen. Die Reihenfolge der RednerInnen wird innerhalb
der beschlossenen Tagesordnung durch die Reihenfolge der Wortmeldungen
und die Quotierung bestimmt. Die Redezeit für DiskussionsrednerInnen
beträgt maximal 5 Minuten. Längere Redezeiten sind durch
die AntragstellerInnen vor Beginn der Rede zu beantragen und durch
den Landesparteitag zu bestätigen. Die Delegierten haben
das Recht, Anfragen an die DiskussionsrednerInnen zu stellen.
Das Arbeitspräsidium kann die Anzahl der Anfragen an Diskussions-rednerInnen
begrenzen.
6. Anträge an den Landesparteitag, die nach Antragsschluss
gestellt werden, sind schriftlich einzureichen und erfordern,
wenn sie zur Beratung im Plenum kommen sollen, die Unterschrift
von mindestens 10 Prozent der Delegierten.
Zur Begründung selbständiger Anträge erhalten zunächst
die Antrag-stellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt
5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und
ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt
2 Minuten.
Der Landesparteitag kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen
der anwesenden Delegierten eine Ausdehnung der Antragsdebatte
beschließen.
7. Die Abstimmung
über Anträge erfolgt im Komplex mit dem Bericht der
Antrags- und Redaktionskommission, falls der Landesparteitag nichts
anderes beschließt. Alle Anträge werden nummeriert.
Anträge an die Kommissionen des Landesparteitages können
durch jeden Delegierten gestellt werden.
8. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich
und außerhalb der Reihenfolge der eingereichten DiskussionsrednerInnen
gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e
Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die
Redezeit beträgt für Antragsteller/in sowie Für-
und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung
können Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt
werden.
9. Beschlüsse werden durch den Landesparteitag mit einfacher
Stimmen-mehrheit der anwesenden Delegierten gefasst, wenn kein
anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird
und sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Delegiertenkarte.
10. Auf Antrag kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen der delegierten
Frauen ein Frauenplenum des Landesparteitages in offener Abstimmung
einberufen werden. Beschlüsse des Frauenplenums haben Veto-Charakter,
sie können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Delegierten
zurückgewiesen werden.
Das Frauenplenum ist Bestandteil der Verhandlungen des Landesparteitages,
für die Tagungsmodalitäten macht das Arbeitspräsidium
Vorschläge.
11. Persönliche Erklärungen der Delegierten können
nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes gegeben werden.
Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten.
12. Die Sitzungen des Landesparteitages sind öffentlich.
Über die Durchführung geschlossener Sitzungen beschließt
der Landesparteitag auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit
der Stimmen der anwesenden Delegierten.
13. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene
Wort.
14. Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten.
15. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher
Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten. Änderungen der
beschlossenen Geschäfts-ordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit
der Stimmen der anwesenden Delegierten möglich.
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